„Aus Sicht der Jungen Union Saar darf die von der SPD vorgeschlagene hoch umstrittene Juristin Frauke Brosius-Gersdorf aufgrund ihres fragwürdigen Menschenwürde-, Demokratie- und Freiheitsverständnisses keinesfalls mit Zustimmung der Union Bundesverfassungsrichterin oder gar – wie vorgesehen – ab 2030 Präsidentin des Gerichts werden“ , erklärt Charlotte Warken-Luxenburger, Bundesvorstandsmitglied der Jungen Union Deutschlands.
Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) müssen integrierende und ausgleichende Persönlichkeiten sein, die unvoreingenommen, überparteilich und mit einer Offenheit für die besten Argumente Recht sprechen. Und sie dürfen keinen Zweifel daran lassen, dass sie die Fundamentalgarantien unseres Grundgesetzes verteidigen werden. Frau Brosius-Gersdorf hat in der Vergangenheit wiederholt unter Beweis gestellt, dass es ihr an diesen Voraussetzungen mangelt.
„Frau Brosius-Gersdorf hat wiederholt in hoch umstrittenen verfassungsrechtlichen Fragestellungen lautstark fragwürdige Mindermeinungen vertreten und damit bewusst polarisiert“ , kritisiert Charlotte Warken-Luxenburger, und führte weiter aus: „Dies ist für den juristischen Diskurs wichtig, entspricht aber nicht den Anforderungen, die an die Richter des Bundesverfassungsgerichtes gestellt werden.“
So hat Frau Brosius-Gersdorf in der Vergangenheit dem Menschen vor Geburt jede Menschenwürde abgesprochen und auch nachgeburtlich eine Unabwägbarkeit der Menschenwürde offen in Frage gestellt. Sie regte ferner eine staatliche Pflicht zur Einführung einer Impflicht in der Corona Pandemie an. Außerdem vertrat sie die Auffassung, eine Verpflichtung der Parteien, für jeden Wahlkreis einen Mann und eine Frau aufzustellen, sei grundgesetzkonform oder dass es verfassungsrechtliche Vorgaben hinsichtlich der „angemessenen Repräsentation von Frauen und diversgeschlechtlichen Personen in der Sprache“ gäbe.
„Die CDU darf die Besetzung einer derart ideologischen Aktivistin als Richterin am Bundesverfassungsgericht deshalb nicht einfach abnicken, sondern muss die Wahl aktiv verhindern. Dies ist ihr gutes Recht und ihre demokratische Pflicht. Die SPD hingegen muss zeigen, dass sie in der Lage ist, zustimmungsfähige und gemäßigte Richterpersönlichkeiten der Mitte vorzuschlagen“, so Charlotte Warken-Luxenburger abschließend.
Die Junge Union Saar fordert die Mitglieder der CDU-/CSU- Bundestagsfraktion daher auf, dem irritierenden Votum des Richterwahlausschusses nicht zu folgen und die von der SPD vorgeschlagene Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht, Frau Frauke Brosius- Gersdorf, nicht zu wählen.
Zum Hintergrund aus Sicht der JU Saar:
Gefährliches Menschenwürdeverständnis
Frau Brosius-Gersdorf war ideologisch-intellektueller Kopf der Abtreibungskommission der Ampel-Regierung und spricht dem Menschen vor der Geburt jede Menschenwürde ab. Es gebe angeblich „gute Gründe“ dafür, dass die Menschenwürde erst ab der Geburt gelte. Sie lehnt damit die vom BVerfG in ständiger Rechtsprechung vertretene Idee einer jedem Menschen innewohnenden, bedingungslosen Würde ab. Zudem hat Brosius-Gersdorf auch nachgeburtlich eine Unabwägbarkeit der Menschenwürde offen infrage gestellt. Solche Ansichten sind menschenverachtend und gefährlich.
Fragwürdiges Demokratie- und Freiheitsverständnis
Außerdem vertritt Brosius-Gersdorf zahlreiche weitere abwegige verfassungsrechtliche Extrempositionen: So hält sie gerichtlich festgestellte verfassungswidrige Paritäts- Wahlgesetze mit verpflichtenden Quoten für verfassungskonform (z.B. Thüringen), regte eine staatliche Pflicht (nicht Möglichkeit!) zur Einführung einer Corona-Impfpflicht an und behauptet, es gebe verfassungsrechtliche Vorgaben bzgl. „der angemessenen Repräsentation von Frauen und diversgeschlechtlichen Personen in der Sprache“.
Zweidrittel-Mehrheitserfordernis soll extreme Kandidaten verhindern
Das BVerfG soll die Freiheiten jedes Einzelnen gegen einen übergriffigen, paternalistischen Staat verteidigen. Brosius-Gersdorfs Nominierung ist daher in der Unionsfraktion und unter Mitgliedern zu Recht auf breite Ablehnung, großen Unmut und gar Entsetzen gestoßen. Einer solchen Person, die ebenso ein Vorschlag der Linkspartei sein könnte, darf die verbindliche Auslegung von grundlegenden Garantien unserer Verfassung nicht anvertraut werden. Das Zweidrittel-Mehrheitserfordernis ist gerade dazu da, die Ernennung solch polarisierender Persönlichkeiten zu verhindern.
Wahl einer Ultralinken kein Zeichen einer „starken Mitte“
Die SPD muss zeigen, dass sie in der Lage ist, zustimmungsfähige und gemäßigte Richterpersönlichkeiten der Mitte vorzuschlagen. Die Wahl einer ultralinken Idiologin ist kein Zeichen einer „starken Mitte“, insbesondere dann nicht, wenn diese mit Stimmen der Linkspartei erfolgt. Dies gilt auch mit Blick darauf, dass mit dem CDU-Vorschlag Robert Seegmüller, ein angesehener und untadeliger Bundesverwaltungsrichter, von den Grünen jüngst abgelehnt worden war, weil Seegmüller angeblich zu konservativ sei.
Bereits jetzt linke „Schieflage“ am BVerfG
Erschwerend kommt hinzu, dass am BVerfG ohnehin bereits eine linke „Schieflage“ besteht. So „besetzt“ die 16-Prozent-Partei SPD fast 40 Prozent der Richterposten – und damit genauso viele wie die Union. Die Ampelparteien, die bei der letzten Bundestagswahl nur knapp ein Drittel der Stimmen erreichten, schlagen nach der derzeitigen Absprache der Parteien fast Zweidrittel der Bundesverfassungsrichter vor. Oberstes Ziel muss auch weiterhin sein, dass das Bundesverfassungsgericht, als Hüterin des Grundgesetzes ausgewogen besetzt ist, um seiner Kontrollfunktion gegenüber jeglicher Regierung und Gesetzgebers in welcher Zusammensetzung auch immer, gerecht werden kann. Auch daher ist zwingend eine Besetzung mit echten konsensfähigen Kandidaten der Mitte geboten.