Die Junge Union Saar begrüßt die Ankündigung des Justizministeriums, die Sicherheit an den saarländischen Gerichten überprüfen zu wollen. Allerdings darf
dabei der Fokus nicht nur auf den Vorführsituationen liegen. Vielmehr muss überprüft werden, ob die Sicherheitssituation insgesamt angemessen und ausreichend ist.
Aktuell finden nur am Amtsgericht Saarbrücken und am Landgericht Saarbrücken regelmäßige Einlasskontrollen statt. Lediglich das Amtsgericht Saarbrücken verfügt über eine Einlassschranke. Die meisten anderen Amtsgerichte können ohne weiteres – also ohne, dass die Haupteingangstür von den Justizmitarbeitern geöffnet werden muss – betreten werden.
Es steht außer Frage, dass der freie Zugang zu den Gerichten für jeden Bürger gewährleistet sein muss, dabei muss jedoch gleichzeitig die Sicherheit sämtlicher Mitarbeiter der Justiz stets sichergestellt sein.
Es ist leider kein Einzelfall, dass Bürger beispielsweise im Gespräch bei der Rechtsantragsstelle regelmäßig aggressiv auftreten.
Die Junge Union Saar fordert daher, dass die Eingangsbereiche und Zutrittssituationen sämtlicher saarländischer Gerichte, insbesondere der Amtsgerichte, überprüft und regelmäßige Einlasskontrollen durchgeführt werden.
Es muss, ebenso wie an den Gerichten in Saarbrücken, auch an allen anderen Amtsgerichten absolut ausgeschlossen sein, dass ein Bürger im Gerichtsgebäude gefährliche Gegenstände mit sich führt.