Teilnahmebedingungen

I. Teilnahmebedingungen für das Gewinnspiel „Saar-Rallye“

Die Teilnahme am Gewinnspiel „Saar-Rallye“ der Jungen Union Saar, nachfolgend Veranstalter genannt, ist kostenlos und richtet sich ausschließlich nach diesen Teilnahmebedingungen.

 

§ 1 Teilnahmeberechtigung

(1) Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich natürliche Personen, die ihren Wohnsitz im Saarland und das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Teilnahme ist nicht von einer Mitgliedschaft in der Jungen Union abhängig. Die Teilnahme ist auch nicht an den Erwerb einer Ware oder die Inanspruchnahme einer Dienstleistung gebunden.

(2) Die Teilnahme am Gewinnspiel kann nur in Teams zu zwei, max. jedoch vier Personen, nachfolgend Teams genannt, erfolgen. Einzelpersonen sind nicht teilnahmeberechtigt.

(3) Mitarbeiter der Landesgeschäftsstelle der Jungen Union Saar sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

 

§ 2 Gegenstand des Gewinnspiels

(1) Gegenstand des Gewinnspiels sind vier Wochengewinne und ein Hauptgewinn. Im Einzelnen werden vergeben:

a. als Wochengewinne:

– Zwei Karten für ein Heimspiel des 1. FC Saarbrücken sowie ein Abendessen für zwei Personen bei Chez Victors

– Zwei Tankgutscheine im Wert von jeweils 100 Euro

– Zwei Instax Mini Sofortbildkameras mit jeweils einem Ersatzfilm

– Eine Fahrt mit dem BBQ-Donut auf der Saar inklusive Rundum-Sorglos-Paket (Essen und Trinken inklusive)

b. als Hauptgewinn:

           – Zwei Apple Watches Serie 7 (41mm)

 

§ 3 Teilnahmezeitraum

Die zeitliche Dauer des Gewinnspiels erstreckt sich vom 17.01.2022, 0.00 Uhr bis zum 13.02.2022, 23.59 Uhr. Eine Teilnahme am Gewinnspiel ist nur in diesem Zeitraum möglich. Nicht innerhalb dieses Zeitraums liegende Teilnahmehandlungen werden nicht berücksichtigt.

 

§ 4 Teilnahme  

(1) Um am Gewinnspiel teilzunehmen, ist zunächst eine Anmeldung zum Gewinnspiel-Newsletter unter https://jusaar.de/saarallye/ erforderlich. Der Gewinnspiel-Newsletter wird den Teams über E-Mail zugestellt und dient allein der Durchführung des Gewinnspiels; nach Beendigung des Gewinnspiels erhalten die Teams keine Werbung über diesen.

(2) Pro Woche werden drei Aufgaben gestellt, die über den Gewinnspiel-Newsletter bekanntgegeben werden. Diese Aufgaben sind von den Teams in Eigenregie zu lösen. Die Lösungen der Aufgaben werden dem Veranstalter über E-Mail mitgeteilt. Bei der Lösung der Aufgaben machen die Teams Bilder, um so die eigenständige Lösung zu dokumentieren.

(3) Die Lösungen der Aufgaben müssen mitsamt der jeweiligen Bilder bis zum letzten Tag der jeweiligen Woche bis 23.59 Uhr unter dem Betreff „Saar-Rallye“ an " style="font-size: 12pt;"> gesendet werden.

(4) Die jeweiligen Bilder können auch bei Facebook in die Kommentare des jeweiligen Beitrags des Veranstalters gepostet werden bzw. bei Instagram in die eigene Story gepostet und der Veranstalter verlinkt werden.

(5) Für einen Wochengewinn qualifizieren sich Teams, die alle drei gestellten Aufgaben der jeweiligen Woche gelöst haben. Für den Hauptgewinn qualifizieren sich Teams, die über den Zeitraum von vier Wochen jeweils alle drei wöchentlichen Aufgaben (in der Summe: zwölf Aufgaben) gelöst haben.

 

§ 5 Gewinnermittlung und -ausschüttung und Benachrichtigung

(1) Die Ermittlung der Gewinner erfolgt für die Wochengewinne am

– 24.01.2022

– 31.01.2022

– 07.02.2022

– 14.02.2022

und für den Hauptgewinn am

– 15.02.2022

Es werden ausschließlich die Teams berücksichtigt, welche die vorstehend unter § 4 genannten Voraussetzungen erfüllt haben.

(2) Den jeweiligen Wochengewinn erhält das Team, das die meisten der drei wöchentlichen Aufgaben korrekt gelöst hat. Haben mehrere Teams die gleiche Anzahl an Aufgaben korrekt gelöst, entscheidet zwischen diesen das Los.

(3) Den Hauptgewinn erhält das Team, das insgesamt die meisten wöchentlichen Aufgaben korrekt gelöst hat. Haben mehrere Teams die gleiche Anzahl an Aufgaben korrekt gelöst, entscheidet zwischen diesen das Los.

(4) Die Gewinner der Wochengewinne werden jeweils nach Ablauf der jeweiligen Woche über den Gewinnspiel-Newsletter sowie Facebook und Instagram bekanntgegeben. Der Gewinner des Hauptgewinns wird nach dem Ende des gesamten Gewinnspiels über den Gewinnspiel-Newsletter bekanntgegeben.

(5) Der Gewinn wird im Rahmen einer „Preisübergabe“ im Tobias Hans Teamcamp, Eisenbahnstraße 38, 66117 Saarbrücken, überreicht werden. Ein Versand ist nicht vorgesehen. Das Datum der Preisübergabe wird kurzfristig bekanntgegeben.

(6) Meldet sich ein Gewinner trotz dreimaliger Aufforderung nicht binnen einer Frist von zwei Wochen, wird ein neuer Gewinner ermittelt.

 

§ 6 Nutzung von Social Media

(1) Die Nutzung von Social-Media-Plattformen, hier: Facebook und Instagram, ist für die Teilnahme am Gewinnspiel nicht erfoderlich.

(2) Die gewinnenden Teams erklären sich damit einverstanden, dass der Name ihres Teams und die Namen der Teilnehmer des Teams vom Veranstalter in Beiträgen auf Facebook und Instagram, die im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel stehen, unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen genannt werden dürfen.

(3) Sofern Teams Bilder auf Facebook oder Instagram posten, geschieht dies auf rein freiwilliger Basis. Das Posten von Bildern auf Facebook oder Instagram erhöht die Gewinnchancen nicht.  

 

§ 7 Änderungs- und Beendigungsvorbehalt

(1) Der Veranstalter behält sich vor, das Gewinnspiel im Hinblick auf Ablauf und Gestaltung jederzeit zu ändern.

(2) Der Veranstalter behält sich vor, das Gewinnspiel jederzeit und ohne Angabe genauer Gründe zu beenden. Das gilt insbesondere für technische oder tatsächliche Gründe, die den planmäßigen Ablauf stören oder gänzlich verhindern würden.

 

§ 8 Haftungsausschluss

(1) Jeder Teilnehmer des Gewinnspiels verpflichtet sich dazu, sich rechtskonform zu verhalten. Sofern ein Teilnehmer in Beiträgen auf Facebook und Instagram auf das Gewinnspiel Bezug nimmt verpflichtet er sich, keine rechtswidrigen Inhalte zu verwenden. Darunter fallen insbesondere Beleidigungen und sonstige strafrechtlich relevante Inhalte. Die gleiche Verpflichtung gilt im Hinblick auf Schutzrechte des geistigen Eigentums (insbesondere urheberrechtlich geschützte Inhalte).

(2) Die Teams achten eigenständig auf die Einhaltung der geltenden Corona-Schutzverordnung des Saarlandes.

(3) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Körper- und Sachschäden während der Durchführung des Gewinnspiels.

(4) Der Veranstalter übernimmt für die Inhalte auf Facebook und Instagram und für sonstige sich auf das Gewinnspiel beziehende Beiträge, die nicht vom Veranstalter selbst stammen, keine Haftung.

(5) Beiträge auf Facebook und Instagram mit sachfremdem, anstößigem oder sonst rechtswidrigem Inhalt werden unverzüglich durch den Veranstalter gelöscht bzw. gemeldet. Strafrechtlich relevante Inhalte werden vom Veranstalter zur Anzeige gebracht.

(6) Teams, die gegen die an dieser Stelle genannten Bestimmungen verstoßen, können von der Teilnahme ausgeschlossen werden.

 

§ 9 Rechtsweg

Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.