Das Asylbewerberleistungsgesetz ermöglicht es, die den Asylbewerbern zustehenden Leistungen zur Deckung des persönlichen Bedarfs als Sachleistungen oder in Form einer Bezahlkarte zu gewähren. 

Nachdem Modellprojekte in anderen Bundesländern erfolgreich verlaufen sind, wie zum Beispiel im Landkreis Greiz in Thüringen, müssen die saarländischen Landkreise diesem Beispiel folgen und ein solches Kartensystem einführen. 

Auf die Bezahlkarte sollen die monatlichen Leistungen aufgeladen werden können und die Bezahlkarte soll nur vor Ort bei den lokalen Gewerbetreibenden genutzt werden können. Barabhebungen und Internetzahlungen sollen mit der Karte nicht möglich sein.

Durch die Einführung einer solchen Bezahlkarte wird somit einerseits sichergestellt, dass rechtmäßig erlangte Asylleistungen nicht dazu genutzt werden, Schleuserbanden oder sonstige illegale Aktivitäten zu finanzieren. Die durch das AsylbLG vorgesehene Zweckbindung für den Erhalt der Leistungen ist damit sichergestellt. Andererseits können so der regionale Einzelhandel sowie regionale Gewerbetreibende gefördert werden. Durch die Erfassung der Karten und der Leistungsbezieher kann sichergestellt werden, dass keine Mehrfachauszahlungen, auch nicht in anderen Landkreisen erfolgen. 

Der Landesvorsitzende der Jungen Union Fabian Laßotta erläutert: „Die Umsetzung und Einführung kann kurzfristig geregelt werden, wenn jeder einzelne Landkreis tätig wird. Beispiele aus anderen Landkreisen haben gezeigt, dass eine unkomplizierte Einführung des Kartenmodells möglich ist.“

Die Bezahlkarten sollen persönlich ausgehändigt und bei persönlichem Erscheinen aufgeladen werden, was den Vorgaben des AsylbLG entspricht.  Die Junge Union Saar fordert daher die Einführung dieser Bezahlkarte für sämtliche Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG, unabhängig von ihrer Herkunft.